Motorrad-Dashcams: Sinnlos oder illegal?

Kamera Symbol

Ich hatte eine Motorrad-Dashcam bestellt, die unter anderem zwei wichtige Anforderungen erfüllen sollte:

  • Automatischer Start mit der Zündung: Sobald die Zündung eingeschaltet wird, soll die Kamera selbstständig mit der Aufzeichnung beginnen und das Videomaterial kontinuierlich in einem Ringspeicher aufzeichnen. Denn wenn plötzlich eine Gefahrensituation eintritt, hat man wohl kaum Zeit, die Aufnahme erst manuell per Knopfdruck zu starten.
  • Parkwächter-Modus: Nach dem Ausschalten der Zündung und dem Abstellen des Motorrads soll die Kamera auf Erschütterungen reagieren und sich einschalten beziehungsweise die Aufzeichnung sichern. Dadurch könnte im Fall eines Diebstahls oder bei Vandalismus möglicherweise brauchbares Beweismaterial entstehen.

Für eine Kamera, die diese Anforderungen erfüllt, muss man allerdings einige Hundert Euro ausgeben.
Entsprechende Produkte aus Asien, die auf Plattformen wie AliExpress angeboten werden, sind mit den gewünschten Funktionen nicht immer nach Deutschland lieferbar.

Das Datenschutzproblem: Wann darf eine Dashcam aufzeichnen?

Eine permanente und anlasslose Aufzeichnung des öffentlichen Verkehrsgeschehens ist datenschutzrechtlich problematisch. Dabei werden fortlaufend Personen, Fahrzeugkennzeichen und weitere personenbezogene Informationen erfasst, ohne dass dafür bereits ein konkreter Anlass besteht.

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass eine permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens datenschutzrechtlich unzulässig sein kann. Gleichzeitig stellte er klar, dass solche Aufnahmen unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem als Beweismittel in einem Unfallhaftpflichtprozess verwertet werden können. Beides muss also getrennt betrachtet werden. Besonders interessant ist dabei die Frage, ob es einen Unterschied macht, wenn die Kamera zwar kontinuierlich aufzeichnet, das Material aber zunächst nur in einem temporären Arbeitsspeicher vorhält. Erst bei einem Unfall oder beim manuellen Auslösen einer Notfallfunktion wird der betreffende Abschnitt dauerhaft gespeichert.
Ein solches Verfahren reduziert die Menge der dauerhaft gespeicherten Daten. Es bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Aufzeichnung datenschutzrechtlich zulässig ist. Auch eine vorübergehende Verarbeitung personenbezogener Daten kann relevant sein.

Ähnliches gilt für Kameras, die fortlaufend kurze Videosequenzen erstellen und diese nach wenigen Sekunden automatisch überschreiben. Entscheidend ist nicht allein, ob die Aufnahmen dauerhaft gespeichert werden, sondern auch, wie und zu welchem Zweck die Daten erfasst und verarbeitet werden. Eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung, etwa bei einer Baustelle, einer Kollision, oder einer starken Bremsung, ist datenschutzrechtlich anders zu beurteilen als eine dauerhafte Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens. Eine allgemeingültige Garantie für die Zulässigkeit gibt es aber anscheinend auch hier nicht.

Das praktische Dilemma: Die Kamera erst im Gefahrenfall einschalten?

Wenn man das Datenschutzrisiko möglichst gering halten möchte, könnte man auf eine permanente Aufzeichnung verzichten und die Kamera erst dann manuell starten, wenn ein konkreter Anlass vorliegt.

Das klingt zunächst vernünftig. In der Praxis dürfte es aber häufig nicht funktionieren.

Wer rechnet schon damit, dass ihn wenige Sekunden später ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, ein Fahrzeug rechts überholt, ein Drängler eine kritische Situation verursacht oder plötzlich eine Gefahrenstelle auftaucht? In solchen Momenten hat man andere Dinge zu tun, als nach einem Schalter zu suchen.

Hinzu kommt die Startverzögerung: Wird die Kamera erst per Knopfdruck eingeschaltet, muss sie möglicherweise zunächst hochfahren. Bis sie tatsächlich aufzeichnet, können wertvolle Sekunden vergangen sein.

Ich habe keine Dashcam gefunden, die meine Anforderungen erfüllt und gleichzeitig eine für mich überzeugende Lösung für dieses Problem bietet.

Bei der von mir bestellten Kamera hätte man die automatische Aufzeichnung nach dem Einschalten der Zündung zwar manuell unterbrechen und bei Bedarf wieder starten können. Doch auch damit bliebe das grundsätzliche Problem bestehen: Man müsste daran denken, die Aufnahme rechtzeitig zu aktivieren, und anschließend darauf warten, dass die Kamera betriebsbereit ist.

Das wäre für mich keine zufriedenstellende Lösung.

Der Parkwächter-Modus: Sinnvoll, aber mit Tücken

Auch der Parkwächter-Modus wird bei vielen Dashcams als besonders nützliches Feature beworben. Die Idee ist überzeugend: Das Motorrad steht geparkt, die Kamera überwacht Erschütterungen und sichert im Ernstfall das relevante Videomaterial.

Hier lohnt sich jedoch ein genauer Blick auf die technische Umsetzung.

Wenn die Kamera zunächst aus einem stromsparenden Ruhezustand aufwachen muss, bevor sie die Aufzeichnung startet, können wichtige Sekunden verloren gehen. Eine wirklich brauchbare Lösung müsste deshalb auch berücksichtigen, was unmittelbar vor dem erkannten Ereignis passiert ist. Bei der von mir bestellten Kamera wird dafür ein spezieller gepufferter Parkmodus beworben. Dabei sollte die Kamera kontinuierlich aufzeichnen, das Videomaterial aber nur bei einer erkannten Erschütterung dauerhaft speichern. Gesichert werden sollten die 15 Sekunden vor dem Ereignis und weitere 30 Sekunden danach.

Das klingt zunächst sinnvoll. Allerdings hat diese Funktion einen erheblichen Nachteil: den Stromverbrauch. Je nach Motorrad, Batteriezustand, Außentemperatur und tatsächlichem Stromverbrauch der Kamera kann die Batterie bereits nach wenigen Stunden so weit entladen sein, dass ein zuverlässiger Motorstart gefährdet ist.

Auch auf einen eingebauten Batteriewächter sollte man sich nicht blind verlassen. Entscheidend ist, bei welcher Spannung er die Kamera tatsächlich abschaltet. Ein Abschaltwert von beispielsweise 11,6 Volt kann für eine Starterbatterie bereits kritisch sein. Welche Batteriespannung ein für einen zuverlässigen Kaltstart benötigt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Spannung unter 12 V kann aber bereits Probleme verursachen.

Man könnte einen zusätzlichen Batteriewächter installieren, der die Kamera früher abschaltet. Das würde zwar die Batterie schonen, aber zugleich die Überwachungsdauer verkürzen. Je nach Leistungsaufnahme und Batteriezustand wäre der Parkwächter-Modus dann möglicherweise bereits nach relativ kurzer Zeit nicht mehr verfügbar.

Zusatzakkus sind ebenfalls nicht unbedingt eine praktikable Lösung. Sie kosten zusätzlich Geld, können teuer sein als die Kamera selbst, und benötigen einen geeigneten Einbauplatz. Unter der Sitzbank eines Motorrads ist der Platz meist begrenzt.

Damit wird aus einem beworbenen Komfortmerkmal schnell ein Kompromiss zwischen Überwachungsdauer, Beweissicherung und zuverlässiger Startfähigkeit.

Einfach die Speicherkarte formatieren?

Manche Dashcams bieten die Möglichkeit, die Speicherkarte direkt über die Bedieneinheit zu formatieren. Das mag praktisch erscheinen, löst aber nicht automatisch alle datenschutzrechtlichen Fragen.

Eine Schnellformatierung entfernt in der Regel nicht sämtliche Daten physisch von der Speicherkarte. Je nach Dateisystem, Zustand der Karte und späterer Nutzung können Datenreste unter Umständen mit geeigneten forensischen Verfahren wiederhergestellt werden. Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen der technischen Wiederherstellbarkeit von Daten und der rechtlichen Bewertung der vorherigen Aufzeichnung. Eine Formatierung macht eine möglicherweise unzulässige Datenverarbeitung nicht nachträglich rechtmäßig.

Wie hoch ist das Risiko?

Für mich persönlich ist das Gesamtpaket aus rechtlichen Unsicherheiten und technischen Nachteilen zu problematisch. Ich sehe mehrere mögliche Szenarien:

1. Die Kamera wird nach einem Unfall untersucht.

Wenn ich in einen Unfall verwickelt werde und die Kamera beziehungsweise ihre Aufzeichnungen im Rahmen der Beweissicherung untersucht werden, könnten nicht nur für den Unfall relevante Informationen gefunden werden, evtl. sogar gegen mich. Je nach Funktionsweise könnten auch Hinweise darauf vorliegen, dass zuvor über längere Zeit anlasslos aufgezeichnet wurde.

Ob daraus tatsächlich rechtliche Konsequenzen entstehen, hängt vom Einzelfall ab. Eine Beschlagnahme oder Bestrafung erfolgt offenbar nicht immer.

2. Ich möchte die Aufnahmen selbst als Beweismittel verwenden.

Das kann beispielsweise bei einer Anzeige oder zur Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall sinnvoll sein. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Dashcam-Aufnahmen trotz datenschutzrechtlicher Probleme im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein können.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Aufnahme in jedem Verfahren zugelassen wird oder dass ihre Herstellung datenschutzrechtlich unbedenklich war.

Wenn ich in diesem Zusammenhang erklären müsste, wie die Kamera betrieben wurde, wäre es aus meiner Sicht hilfreich, eine nachvollziehbare und tatsächlich anlassbezogene Aufzeichnungsweise nachweisen zu können. Ein nachgerüsteter Ein-/Ausschalter könnte dabei helfen.

3. Ein Unfallgegner oder eine andere betroffene Person beschwert sich.

Auch das ist denkbar. Wer sich durch eine Kamera in seinen Datenschutzrechten verletzt sieht, kann sich beschweren oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Ob daraus ein Verfahren, eine Untersagung oder ein Bußgeld entsteht, hängt von den Umständen und der rechtlichen Bewertung ab.

4. Eine Verkehrskontrolle führt zu weiteren Fragen.

Auch eine einfache Verkehrskontrolle könnte Anlass geben, die Nutzung der Kamera näher zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß vorliegen. Daraus folgt jedoch nicht, dass ein Polizist allein wegen einer montierten Dashcam automatisch ein Verfahren einleiten oder das Gerät einziehen darf. Dafür müssen die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Mein Fazit: Eine gute Idee mit vielen ungelösten Problemen

Gerade für Motorradfahrer wäre eine Dashcam aus meiner Sicht eine sinnvolle Ergänzung. Auf dem Motorrad ist man im Straßenverkehr besonders gefährdet, und eine aussagekräftige Aufnahme könnte helfen, einen Unfallhergang aufzuklären oder eine gefährliche Verkehrssituation zu dokumentieren. Doch eine Kamera, die im entscheidenden Moment nicht aufzeichnet, hilft wenig. Eine Kamera, die permanent aufzeichnet, wirft wiederum Datenschutzfragen auf. Und ein Parkwächter-Modus, der die Starterbatterie gefährdet oder nur kurze Zeit funktioniert, ist ebenfalls kein überzeugendes Konzept.

Die ideale Lösung müsste deshalb mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllen: eine möglichst kurze und anlassbezogene Aufzeichnung, einen ausreichend großen Ereignispuffer, eine zuverlässige Sicherung relevanter Sequenzen und einen Parkwächter-Stromverbrauch, der die Startfähigkeit des Motorrads nicht gefährdet.

Bis ich eine Lösung finde, die diese Anforderungen technisch und rechtlich überzeugend miteinander verbindet, habe ich mich gegen die bestellte Dashcam entschieden.

Wirklich sehr schade – gerade für Motorradfahrer wäre eine zuverlässige, datenschutzgerechte Dashcam eine wirklich sinnvolle Anschaffung.

Disclaimer: Dieser Artikel stellt meine persönliche Meinung dar, keine rechtliche Empfehlung.